Hausordnung

(Stand: Januar 2023)

  1. Die Hausordnung hat für alle Ferienwohnungen und deren Mieter Gültigkeit und regelt die Grundvorrausetzungen, um für alle Beteiligten einen angenehmen Aufenthalt in gepflegter Atmosphäre zu gewährleisten.
  2. Die Ferienwohnung darf nur für den vom Mieter gebuchten Zeitraum genutzt werden. Verlängerungen, soweit dies möglich ist, sind mit dem Vermieter vorab zu klären.
  3. Die Ferienwohnung darf nur von der angegebenen Personenzahl und den angegebenen Personen genutzt werden und darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht erhöht werden oder an andere Personen weitervermietet werden. Aufgrund von schlechten Erfahrungen sind Besucher und zusätzliche Übernachtungsgäste nicht erlaubt.
  4. Bei Verletzung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, den Aufenthalt aufzuheben und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
  5. Für die Schlüssel wird vom Vermieter keine Kaution verlangt. Geht der Schlüssel jedoch verloren, ist der Gast verpflichtet für die Kosten (neuer Schlüssel bzw. neues Schloss) aufzukommen. Ein Schlüsselverlust ist umgehend dem Vermieter zu melden.
  6. Der Gast, sowie die Mitreisenden erklären hiermit ausdrücklich, das Haus sowie alle Gegenstände des Hauses auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen hieraus abzuleitenden Regressansprüchen freizustellen.
  7. Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung mitvermieteten Gegenstände und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Die vom Vermieter bereitgestellten Hand- und Badetücher, sowie die Bettwäsche dürfen nicht mit an den Strand genommen werden.
  8. Mängel oder Gefahren an der Mietsache und der mitvermieteten Gegenstände, die deren Erhaltung drohen, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
  9. Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgeht. Dies gilt auch für Schäden durch dritte Personen, die sich mit und ohne Zustimmung des Vermieters oder des Mieters in Mieträumen aufhalten. Jeder entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich vor der Abreise zu melden und zu ersetzten.
  10. Bei Abreise ist das Geschirr, die Gläser, das Besteck u.s.w. in sauberen Zustand zu übergeben, räumen Sie den Kühlschrank und (wenn vorhanden die Spülmaschine) bitte restlos aus. Bitte bringen Sie auch den Müll in die vorgesehenen Behälter auf dem Hof. Die Abreise erfolgt spätestens bis 10.00 Uhr am Abreisetag.
  11. Wir bitten die Ruhezeit von 22.00 bis 8.00 Uhr einzuhalten. Unnötige Lärmbelästigungen auf den Fluren und im Freien (insbesondere auf den Balkonen) sind zu vermeiden.
  12. Zerkleinerbares Leergut (Schachteln, Verpackungsmaterial) ist vor dem Einlagern in die Mülltonne zu zerkleinern und größeres Sperrgut selbständig in Sammeldeponien zu bringen. Zeitungen und Zeitschriften sind in die dafür bereitstehende blaue Tonne zu legen. Flüssigkeiten und andere Abfälle (Zigarettenkippen, Brot und Küchenkrümel) dürfen nicht aus Fenstern und über Balkone geschüttet werden. Auch beim Gießen von absturzsicheren Blumenkästen ist darauf zu achten, dass Gießwasser nicht auf darunter liegende Flächen oder Gebäudeteile läuft.
  13. In Ausgussbecken sowie Duschwannen und WC dürfen keine Abfälle und schädliche Flüssigkeiten gegeben werden. Es ist speziell verboten, das WC quasi als Abfalleimer zu benutzen, z.B. für Blechdosen, Watte, Textilien, Hygieneartikel, Windeln, Zeitungen, Zigarettenschachteln, Rasierklingen, Bauabfälle, Farbreste, Fette, Öle u.ä.
  14. In Treppenhäusern, Fluren und auf Loggien dürfen keine Gegenstände (z.B. Schuhe, Schränke, Pflanzen, Schirmständer) abgestellt werden. Fahrräder, Kinderwagen, Luftmatratzen, Wassersportgeräte und dergleichen sind grundsätzlich auf den hierfür vorgesehenen Plätzen zu deponieren. Etwa verursachte Verschmutzungen gemeinschaftlicher Flächen sind sofort zu beseitigen. Balkone und Terrassen dürfen ebenfalls nicht als Abstell- und Lagerflächen benutzt werden. Wir bitten Sie keine Handtücher u.s.w. über das Geländer der Balkone zu hängen. Bitte nutzen Sie die Trockenständer dafür.
  15. In Erfüllung versicherungsrechtlicher Vorschriften zum Schutze der Hausbewohner und Gäste ist darauf zu achten, dass die Haustüren nach der Benutzung wieder in das Schloss einrasten. Nach 22.00 Uhr ist die Haustür zur Hauptstrasse immer abzuschließen.
  16. Das Grillen auf Balkonen und Terrassen ist nicht gestattet.
  17. Im gesamten Haus dürfen keine brennbaren, explosiven oder giftigen Materialien und Flüssigkeiten gelagert bzw. aufbewahrt werden.
  18. Das Rauchen in den Ferienwohnungen, sowie gemeinschaftlichen Räumen des Hauses, insbesondere Fluren, Treppenhäusern ist nicht gestattet. Beim Rauchen auf den Balkonen schließen Sie bitte die Fenster und Türen und nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarbewohner.
  19. Waschen innerhalb der Appartements ist nur für Kleinwäsche gestattet. Das Wäschetrocknen auf Balkonen und Terrassen ist nur gestattet, wenn Trockenständer genutzt werden.
  20. Das Abstellen von Fahrrädern und E-Bikes ist ausschließlich unter der Überdachung auf dem Hof gestattet. Die Unterstellung auf den Fluren oder sogar in den Ferienwohnungen ist ausdrücklich verboten.
  21. Das Laden von Akkus, insbesondere von E-Bikes ist nur unter Aufsicht und in nicht brennbarer UmgebungB. Fliesen gestattet. Der Vermieter behält sich vor ggf. Gebühren für einen erhöhten Stromverbrauch zu erheben.
  22. Aufgrund des Umweltschutzes und der steigenden Energiepreise ist der sparsame Umgang mit Energie (Strom und Heizung) und Wasser auch im Urlaub unerlässlich. Um unnötige Preiserhöhungen in Zukunft zu vermeiden, bitten wir dies zu berücksichtigen.

PKW – Stellplatz Nutzungsordnung

  1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an abgestellten Fahrzeugen und eingebrachten Gegenständen / Sachen, es sei denn, ihm fällt eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Das gleiche gilt für Diebstahl und Einbruchdiebstahl. Er haftet nicht für Schäden, die durch mangelhafte Reinigung oder durch Schäden an den
  2. Fahrwegen entstehen. Insbesondere sind auch Schäden durch herabfallende Kastanien etc. von der Haftung ausgeschlossen. Soweit eine Haftung des Vermieters Verschulden voraussetzt, bleibt seine Haftung für grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz von diesem Haftungsausschluss unberührt.
  3. Der Mieter hat Schäden, die durch ausgelaufenen Kraftstoff, Öl oder Säure entstanden sind, ohne Verschuldensnachweis auf eigene Kosten unverzüglich zu beseitigen. Soweit der Boden der Mietsache beschädigt ist, hat eine Erneuerung zu erfolgen.
  4. Dem Mieter ist bekannt, dass bei Schnee und Glatteis nicht geräumt bzw. gestreut wird. Eine Haftung für Personen- und Sachschäden wird vom Vermieter nicht übernommen.
  5. Der Mieter nutzt den Stellplatz nur zum vereinbarten Zweck. Der Mieter ist nur berechtigt, sein eigenes Fahrzeug oder das seiner Familienangehörigen bzw. mit ihm im eigenen Haushalt lebenden Personen auf dem Stellplatz abzustellen. Das Waschen im Hof ist untersagt. Der Vermieter ist berechtigt, in Fällen der Zuwiderhandlung eine fristlose Kündigung auszusprechen.
  6. Die gemeinschaftlichen Flächen und Einrichtungen auf dem Grundstück nutzt der Mieter so, dass kein anderer Benutzer mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Er fährt auf den Fahrwegen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/Stunde und beachtet die für den Straßenverkehr geltenden Vorschriften. Die Straßenverkehrsordnung sowie die polizeilichen und behördlichen Bestimmungen sind zu beachten.
  7. Der Mieter hat Lärmbelästigungen, insbesondere Hupen und Laufenlassen des Motors, zu vermeiden. Rauchen und das Verwenden von offenem Feuer in der Nähe abgestellter Fahrzeuge ist verboten.
  8. Hindert eine dritte Person oder Sache den Mieter am Zutritt oder Zufahrt zum Stellplatz, ist der Mieter nicht zur Minderung des Mietpreises bzw. zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vermieter berechtigt.
  9. Voraussetzung für die Stellplatznutzung ist stets, dass das abgestellte Fahrzeug haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen und fahrtauglich ist. Dennoch abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig für den Fahrzeughalter entfernt.
  10. Die Vermietung des Stellplatzes ist von der Vermietung einer Wohnung im gleichen oder einem anderen Anwesen rechtlich, wirtschaftlich und tatsächlich unabhängig.